Barrierefreies Internet
Verfasst: Sa 21. Dez 2024, 12:52
Und da haben wir sie mal wieder: ein Flut neuer Gesetze und Regelungen.
Es muss im Impressum mal wieder das neue Gesetz zur Barrierefreiheit erwähnt werden, es muss eine neue Mailadresse innerhalb jeder Website zur Meldung von Barrierefreiheits-Verstößen geben, es muss ein Barrierefreiheitsmanager innerhalb einer jeden Website benannt werden.
Komplizierter ist da schon, dass der Quellcode EN 301 549 konform sein muss und auch Shops sowie Fremdmodule der neuen Richtlinie genügen müssen.
Wir sollten da hier mal eine Liste zusammenstellen, was wie genau das reingehört
1. Verweis auf das neue Gesetz zur Barrierefreiheit "Erklärung zur Barrierefreiheit - Diese Erklärung enthält Informationen darüber, wie Sie die Barrierefreiheit sicherstellen, sowie über die Teile Ihrer Website oder Ihres Onlineshops, welche (noch) nicht barrierefrei sind."
2. Ihre Internetseite muss eine Kontaktmöglichkeit bieten, mit der Nutzer*innen Barrieren melden können. (Sorry, nur zusammenkopiert, der *-Scheiß stammt nicht von mir)
3. Links und Schaltflächen müssen mit Tastatur erreichbar sein .
4. Nutzung von verständlicher Sprache (was auch immer das heißt)
5. Die Seite muss von einem Screenreader vorgelesen werden können.
6. Bilder müssen barrierefrei sein, sobald es sich um Bilder oder Symbole von wichtigem Inhalt sind. Der ALT-Text muss somit das Bild beschreiben. Bemerkung, bei SVG-Grafiken muss ein aria-label="Und hier die Beschreibung" rein.
Es muss im Impressum mal wieder das neue Gesetz zur Barrierefreiheit erwähnt werden, es muss eine neue Mailadresse innerhalb jeder Website zur Meldung von Barrierefreiheits-Verstößen geben, es muss ein Barrierefreiheitsmanager innerhalb einer jeden Website benannt werden.
Komplizierter ist da schon, dass der Quellcode EN 301 549 konform sein muss und auch Shops sowie Fremdmodule der neuen Richtlinie genügen müssen.
Wir sollten da hier mal eine Liste zusammenstellen, was wie genau das reingehört
1. Verweis auf das neue Gesetz zur Barrierefreiheit "Erklärung zur Barrierefreiheit - Diese Erklärung enthält Informationen darüber, wie Sie die Barrierefreiheit sicherstellen, sowie über die Teile Ihrer Website oder Ihres Onlineshops, welche (noch) nicht barrierefrei sind."
2. Ihre Internetseite muss eine Kontaktmöglichkeit bieten, mit der Nutzer*innen Barrieren melden können. (Sorry, nur zusammenkopiert, der *-Scheiß stammt nicht von mir)
3. Links und Schaltflächen müssen mit Tastatur erreichbar sein .
4. Nutzung von verständlicher Sprache (was auch immer das heißt)
5. Die Seite muss von einem Screenreader vorgelesen werden können.
6. Bilder müssen barrierefrei sein, sobald es sich um Bilder oder Symbole von wichtigem Inhalt sind. Der ALT-Text muss somit das Bild beschreiben. Bemerkung, bei SVG-Grafiken muss ein aria-label="Und hier die Beschreibung" rein.