Pflichten eines Webdesigners?

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stobi_de
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Pflichten eines Webdesigners?

Ungelesener Beitrag von stobi_de »

Ich höre immer wieder von Kunden und auch von Kollegen, dass ich mich nicht in Vorgaben einmischen soll.
Ich habe auch schon Kunden verloren deswegen.
Impressum: brauche ich nicht
Datenschutz: mach irgendwas rein
AGBs: kopiere die vom Kollegen
Bilder: nimm die von der Konkurrenz
Google-Fonts: willst wohl nur Geld machen mit Mehr-Aufwand

Sogar ganze Geschäftskonzepte (Stichwort Steuerberater) habe ich durch ein paar sinnvolle Fragen zum Einsturz gebracht (und damit auch meinen Job), nix wurde bezahlt.

Wie seht Ihr das?
Nur blind machen, was der Kunde will, solange er mich nicht nach der Meinung fragt?
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Tommy Herrmann
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Re: Pflichten eines Webdesigners?

Ungelesener Beitrag von Tommy Herrmann »

Moin,

ja, das ist doch immer dasselbe Lied: Der Kunde will möglichst wenig, am besten gar nichts bezahlen, aber eine perfekte Homepage erhalten, und die gesamte Verantwortung liegt natürlich beim Webdesigner.

Die Kollegen reden sich ihre eigene Unfähigkeit schön, um ein gutes Gewissen zu haben.

Ich würde zwar auch vor einem teuren Anwalt zurückschrecken, aber da rechtlich viel von Deinen allgemeinen Geschäftsbedingungen abhängt, solltest Du diese zumindest von einem Fachanwalt prüfen oder erstellen lassen.

Es hängt wohl auch eine Menge von der Form des erstellten Vertrages ab, also ob z.B.: Dienstvertrag, Werkvertrag, „Webdesign-Vertrag“. Das kann entscheiden, wer wann haften muss, welche Gewährleistungsrechte gelten und ob besondere Kündigungsvorschriften einzuhalten sind.

Die Haftung für eine ordnungsgemäße Website liegt in großen Teilen immer beim Webdesigner, auch bei Deinen Kollegen. Natürlich kann man Glück haben und nie mit einem Kläger in Kontakt kommen, es kann aber auch mal schiefgehen.

https://www.e-recht24.de/datenschutz/13 ... igner.html

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass bereits eine Erstberatung bezüglich der Website bezahlt werden muss. Es kann nicht sein, dass Dir bereits ein Haufen Arbeit entsteht, ein Kunde abspringt, weil ihm irgendetwas nicht passt, und Du auf allen Kosten sitzen bleibst.

Wenn Du nur blind ausführst, was Dein Kunde wünscht, trägst dennoch Du die rechtlichen Konsequenzen für die Website. Meiner Ansicht nach lässt sich das auch vertraglich nicht regeln, da Verträge nicht gegen geltendes Recht verstoßen dürfen; im Streitfall wären sie ungültig. Das ist also per se gar nicht möglich.
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Tommy Herrmann
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Re: Pflichten eines Webdesigners?

Ungelesener Beitrag von Tommy Herrmann »

Ich habe gerade auch mal die KI "ChatGPT" dazu befragt:


Auf welche besonderen Pflichten hat ein Webdesigner rechtlich zu achten?


ChatGPT hat geschrieben:
Ein Webdesigner muss bei seiner Arbeit eine Vielzahl von rechtlichen Pflichten beachten, um sicherzustellen, dass die Websites, die er erstellt, konform mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften sind. Zu den wichtigsten rechtlichen Pflichten gehören:

1. **Urheberrecht**: Webdesigner müssen sicherstellen, dass sie keine urheberrechtlich geschützten Materialien ohne entsprechende Genehmigung verwenden. Dies betrifft insbesondere Bilder, Grafiken, Schriftarten, Videos und Texte. Sie müssen entweder eigene Inhalte erstellen oder entsprechende Lizenzen einholen.

2. **Datenschutz**: Webdesigner müssen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Dies bedeutet, dass Websites datenschutzkonform gestaltet werden müssen. Dazu gehören unter anderem:
- Einbindung einer vollständigen und transparenten Datenschutzerklärung.
- Umsetzung von Maßnahmen zur Einwilligung der Nutzer bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten (zum Beispiel Cookie-Banner).
- Sicherstellung der Sicherheit der Datenübertragung (z. B. durch HTTPS).

3. **Barrierefreiheit**: Websites sollten gemäß den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei gestaltet werden. Dies bedeutet, dass die Inhalte für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sein müssen. In Deutschland regelt dies das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

4. **Impressumspflicht**: Nach dem Telemediengesetz (TMG) müssen Websites ein vollständiges und korrektes Impressum enthalten. Dies gilt insbesondere für geschäftsmäßige Online-Angebote. Das Impressum muss leicht auffindbar und dauerhaft verfügbar sein.

5. **Wettbewerbsrecht**: Webdesigner müssen darauf achten, dass die Website keine wettbewerbswidrigen Inhalte enthält. Dies betrifft insbesondere irreführende oder unlautere Werbung.

6. **Marken- und Namensrechte**: Bei der Verwendung von Namen, Logos und Marken muss sichergestellt werden, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

7. **E-Commerce-Recht**: Bei der Gestaltung von Online-Shops müssen spezielle rechtliche Anforderungen berücksichtigt werden, z. B.:
- Einhaltung der Informationspflichten gemäß § 312d BGB.
- Deutliche Kennzeichnung von Preisen und Produkten.
- Umsetzung von gesetzlichen Regelungen zu Widerrufsrechten und Rückgaberechten.

Ein Webdesigner sollte sich regelmäßig über aktuelle rechtliche Entwicklungen informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass die von ihm erstellten Websites alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
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