DSGVO und Google-Maps-Block

Allgemeine Fragen
Daniel B
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DSGVO und Google-Maps-Block

Ungelesener Beitrag von Daniel B »

Hallo,

ich nutze um meine Firmenanschrift darzustellen den Block von Google-Maps.

Meine Frage an dieser Stelle:

Ist dieser Block durch den Webseiten-Baukasten schon lizenziert?
Also benötige ich für meine Ein-Mann-Firma noch besondere Lizenzen, Erlaubnise oder was weiß ich?!?

Dann noch, ist die Verwendung DSGVO konform? Ich sehe hier keinerlei Cookies.
Es gibt Bots, die auf Konformität prüfen. Der erste online Check sagt alles okay, der zweite sagt, es würde durch Google ein "Könnte-Cookies-Setzen-Algorithmus" implementiert, was wieder zu Problemen führen kann.

Kann mir jemand diese Frage rechtssicher beantworten?

Ich möchte nicht abgemahnt werden, ansonten schmeiß ich das Teil von meiner Webseite, obwohl es schon schön wäre, das zu haben :-)

Danke im Voraus!

LG Daniel
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Tommy Herrmann
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Re: DSGVO und Google-Maps-Block

Ungelesener Beitrag von Tommy Herrmann »

Daniel,

rechtssicher kann hier niemand irgendeine Frage beantworten :angst:

"Google Maps" wird schlicht und einfach via Iframe verlinkt, das kann jeder auf seiner Seite tun, dazu braucht man keine Lizenz.

Du solltest allerdings alles was mit Google zu tun hat, auch in den Datenschutz-Hinweisen Deiner Seite beschreiben.

Ich habe das Meiste von "e-recht24.de". Hier meine private Datenschutz-Seite:

https://mobirise-tutorials.com/Datenschutz/

Tommys Datenschutz hat geschrieben:Google Maps

Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.

Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google:

https://policies.google.com/privacy?hl=de
Daniel B
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Re: DSGVO und Google-Maps-Block

Ungelesener Beitrag von Daniel B »

Danke dir!

Habe das hier gefunden:

Was ist nun bei der Datenschutzerklärung für Google Maps zu beachten? Die DSGVO-konforme Einbindung erfordert eine 2-Klick-Lösung. Der User muss also bereits vor dem Laden von Google Maps und anderen Kartendiensten ausdrücklich darüber informiert werden. Er muss wissen, dass seine persönlichen Daten bzw. seine IP-Adresse unter Umständen an Google weitergeleitet werden. Wer bezüglich DSGVO und Google Maps richtig vorgehen will, muss daher schon vorher darüber aufklären, dass durch das Anklicken einer Map eine Verbindung mit Google entsteht und entsprechende Daten weitergeleitet werden. Will man bei Datenschutz und Google Maps rechtssicher agieren, sollte man zudem den Kartendienst in der Datenschutzerklärung ausreichend gut beschreiben.
Quelle: https://www.advogarant.de/infocenter/sc ... maps-dsgvo

Kannst du mir was zu dieser 2-Klick-Lösung sagen und ist das wirklich nötig?
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Tommy Herrmann
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Re: DSGVO und Google-Maps-Block

Ungelesener Beitrag von Tommy Herrmann »

Nein - ich kann Dir da leider keine Rat geben. Die Anwälte sind sich da ja selbst nicht einig, was nun inzwischen Pflicht ist und was nicht.

Etliche Regelungen der DSGVO der EU sind vielseitig auszulegen und ganz viele Verordnungen, die dort stehen, gelten z.B. in Deutschland überhaupt nicht, derweil diese hier noch mit keinem Gesetzt verabschiedet wurden.

Gucke mal, was "e-recht24.de" als renomiertes Unternehmen dazu schreibt:

https://www.e-recht24.de/artikel/datens ... okies.html
e-recht24.de hat geschrieben:Die EU-Cookie Richtlinie

Den rechtlichen Umgang regelt in der EU die so genannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU Cookie-Richtlinie, die eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vorsieht, wurde von Deutschland aber gar nicht umgesetzt. Zur Erklärung: EU-Richtlinien sind nicht automatisch „Gesetz“, sondern müssen von den EU-Ländern umgesetzt werden. Da das in Deutschland nicht geschehen ist, gilt die Richtlinie bei uns eigentlich gar nicht.

Dafür gibt es den § 15 Abs.3 Telemediengesetz (TMG). Der besagt dass es ausreicht, den Nutzer zu unterrichten und auf ein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Das kann in einem Cookie-Hinweis in einem Banner mit Link auf die Datenschutzerklärung erfolgen.

Das deutsche Recht kennt aktuell trotz der EU Cookie Richtline also keine direkte Pflicht, die Nutzer in die Verwendung von Cookies einwilligen zu lassen.

Das kann nur ein Anwalt Deines Vertrauens sicher entscheiden. Bitte bedenke, dass ganz viele Anwälte versuchen die Leute zu verunsichern, um dann damit Geld zu verdienen.

Meines Wissens ist die 2-Klick Regelung auch nur für sogenannte "Tracking Cookies" überhaupt notwendig, also für Anwendungen, die eine Nachverfolgung der User ermöglichen, nicht für sogenannte notwendige Cookies. Dazu werden dann meist Apis (Application Programming Interface) von z.B. Google-Analytics, Facebook oder Amazon in der Website eingebaut, die das überhaupt ermöglichen.

Nochmals - es kann hier keine Rechts-Auskünfte im Forum geben. Dies sind immer nur persönliche Meinungen.

Meines Wissens setzt auch Google Maps gar keine Cookies - jedenfalls finde ich keine:

Google-Maps.JPG
Daniel B
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Re: DSGVO und Google-Maps-Block

Ungelesener Beitrag von Daniel B »

Ja, mich hat das auch alles verwirrt und habe nun den Zusatz in meine Datenschutzbestimmung aufgenommen.

Da auch ich keinerlei Cookies auf meiner Seite finde, verzichte ich auch auf den provisorischen Cookie-Melder. Warum die Benutzer irritieren, oder?

Danke!
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Tommy Herrmann
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Re: DSGVO und Google-Maps-Block

Ungelesener Beitrag von Tommy Herrmann »

Ja - wenn keine Cookies gesetzt werden, musst Du darauf auch nicht aufmerksam machen.

Dennoch benötigst Du eine Seite "Datenschutzerklärung".

"e-recht24.de" hat dafür auch einen Generator - in weiten Teilen ist der auch kostenlos:

https://www.e-recht24.de/muster-datensc ... erung.html
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