Pflicht einer Preisangabe

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scherenschlag
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Pflicht einer Preisangabe

Ungelesener Beitrag von scherenschlag »

Moin.
Ist es eigentlich Pflicht, bei einer Restaurantseite die Preise für die Gerichte in der Homepage anzugeben?
Oder kann man die Gerichte einfach so "nackt" da stehen lassen? Schnitzel, Pommes, Salat. Fertig.
Mein Wirt kommt gerade auf die Idee die Preise rauszuschmeißen. :confused:
scherenschlag
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Tommy Herrmann
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Re: Pflicht einer Preisangabe

Ungelesener Beitrag von Tommy Herrmann »

Moin,

es macht wenig Sinn, rechtliche Fragen in einem Forum zu stellen. Hier können höchstens persönliche Meinungen geäußert werden, aber keine rechtsverbindlichen Aussagen getroffen werden.

Meiner Ansicht nach hat jedes Restaurant die Pflicht, seine Preise vor dem Betreten der Gaststätte offenzulegen, wobei auch besondere Vorschriften gelten. Ob dies auch für Angaben auf einer Website zutrifft, kann dir nur ein Anwalt beantworten. Ich habe keine Ahnung, ob das so ist oder nicht.

https://g-wie-gastro.de/abteilungen/ser ... arten.html

Ich halte die Idee, die Preise auf der Website zu verbergen, für wenig sinnvoll. Die Informationen darüber, was man in einem Restaurant essen kann und welche Kosten damit verbunden sind, sind für Webseiten von Restaurants von großer Bedeutung. Ohne diese Informationen wäre eine Website für ein Restaurant kaum notwendig.

Ich möchte schließlich wissen, was mich erwartet. Wenn ich Appetit auf ein schönes Rinderfilet vom Grill habe, möchte ich nicht mit einer indischen Speisekarte konfrontiert werden. Zudem möchte ich nicht für dieses Filet 65,00 EUR zahlen, wenn ich eher einen Preis von 32,50 EUR erwartet hätte.
scherenschlag
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Re: Pflicht einer Preisangabe

Ungelesener Beitrag von scherenschlag »

Schon klar.
Sollte auch keine Rechtsberatung sein. Ich wollte nur mal "hören" was ihr davon haltet.
Ich weiß auch nicht wie der Wirt auf diese Idee gekommen ist.
Aber bevor ich alles rausschmeiße ......
Und dann eine irgendwie sinnlose Karte habe wie du sagst.
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Tommy Herrmann
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Re: Pflicht einer Preisangabe

Ungelesener Beitrag von Tommy Herrmann »

Ja, meine Meinung dazu ist, dass ich das absolut unmöglich fände.

Natürlich kann der Chef machen was er will, wenn er sein Restaurant ruinieren will.

Du musst aber aufpassen, dass es nachher nicht heißt, dass Du ihn als Webdesigner darauf hättest aufmerksam machen müssen.

Falls Du so etwas machen solltest, lasse Dir einen solchen Auftrag schriftlich geben, damit Du aus der Verantwortung raus bist.

https://www.e-recht24.de/datenschutz/13 ... igner.html

recht24.de hat geschrieben:
... ist die Agentur bzw. der Webdesigner dafür verantwortlich, dem Auftraggeber ein Produkt – also z.B. eine Website – zu liefern, das frei von Sachmängeln ist und nicht gegen geltende rechtliche Vorgaben verstößt.

Lies auch das mal:

https://www.get-sides.de/blog/rechtlich ... ts-online/
scherenschlag
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Re: Pflicht einer Preisangabe

Ungelesener Beitrag von scherenschlag »

:tu:
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Volker
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Re: Pflicht einer Preisangabe

Ungelesener Beitrag von Volker »

Wenn eine Speisekarte ( analog zur Printversion in der Gaststätte) auf der Webseite steht, dann muss die Preise haben.

https://www.ihk.de/dortmund/menue/branc ... ben-303686

Ist doch logisch :eek:
Gruß Volker
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Rancher
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Re: Pflicht einer Preisangabe

Ungelesener Beitrag von Rancher »

Aus Erfahrung kann ich bestätigen, dass Kunden/Gäste manchmal sonderbar sind :D
Wenn Dein Pferd tot ist, steig ab.
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Tommy Herrmann
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Re: Pflicht einer Preisangabe

Ungelesener Beitrag von Tommy Herrmann »

Moin,

Ich habe allerdings immer noch nicht finden können, ob die Preisangaben zu einer beworbenen Speiseauswahl auf einer Internetseite Pflicht sind oder nicht, denn ich persönlich finde das eben nicht logisch, da es einen Unterschied macht, ob ich mich lediglich vorab über die Speiseauswahl informieren möchte oder ob ich erhaltene Leistungen auch tatsächlich bezahlen muss.

Auf jeden Fall kann es ja nicht verpflichtend sein, die Speisekarte überhaupt auf der Webseite anzuzeigen, denn viele Restaurants tun dies ja nicht, schon aus Angst vor Preisvergleichen mit der Konkurrenz.

Daher habe ich jetzt mal die KI "ChatGPT" dazu befragt. Aus diesen Informationen schlussfolgere ich, dass die Nutzung der Website von entscheidender Bedeutung ist und dass dies nur von einem Fachanwalt individuell geklärt werden kann. Es macht zum Beispiel eine großen Unterschied, ob eine direkte Bestellung von der Webseite möglich ist oder nicht. Schließlich kann auch das, was eine künstliche Intelligenz verfasst, lediglich als Hinweis verstanden werden und nicht als Rechtsberatung.

Frage:

Kannst Du mir sagen, ob die Preisangaben für eine beworbene Speiseauswahl auf einer Internetseite verpflichtend sind oder nicht.


Die KI "ChatGPT" hat geschrieben:
Ja, die Preisangaben für Speisen und Getränke, die auf einer Internetseite beworben werden, können verpflichtend sein. Dies hängt davon ab, wie die Seite gestaltet ist und welchen Zweck sie erfüllt. In Deutschland gibt es dazu rechtliche Vorgaben, insbesondere aus dem Preisangabenverordnung (PAngV) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Wann sind Preisangaben verpflichtend?

1. Online-Bestellung oder Lieferdienste:

> Wenn die Internetseite dazu dient, eine Bestellung (z. B. für Lieferung oder Abholung) aufzugeben, sind Preisangaben verpflichtend.

> Diese müssen für den Verbraucher klar, verständlich und transparent sein.

> Die Preise müssen inklusive der Mehrwertsteuer und gegebenenfalls weiterer Zusatzkosten angegeben werden.

2. Reine Werbung ohne Bestellmöglichkeit:

> Wenn die Website nur als Informationsplattform dient (z. B. Speisekarte eines Restaurants ohne direkte Bestellmöglichkeit), sind die Preisangaben nicht unbedingt verpflichtend.

> Allerdings kann das Weglassen der Preise als irreführend gelten, wenn der Kunde aufgrund der Werbung eine bestimmte Preisvorstellung entwickelt, die dann vor Ort nicht eingehalten wird.

3. Unverbindliche Preisempfehlung:

> Falls Preise angegeben werden, müssen sie aktuell, korrekt und vollständig sein. Das Verwenden von Begriffen wie „ab“-Preise muss klar verdeutlicht werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Fazit

Wenn Preise angegeben werden, müssen sie der Wahrheit entsprechen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Sind keine Preise angegeben und wird der Eindruck erweckt, dass dies absichtlich verschleiert wird, könnte dies rechtliche Probleme nach sich ziehen. Die genaue Verpflichtung hängt jedoch von der konkreten Nutzung und Funktion der Website ab.
Volker
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Re: Pflicht einer Preisangabe

Ungelesener Beitrag von Volker »

Was will er denn ?

Eine Speisekarte auf der Webseite ohne Preise ? - Geht nicht
Nur beschreiben was er bietet ? - geht ohne Preise
Alle Speisen auflisten ohne Preise ? Wäre meiner Meinung nach eine Speisekarte und nicht zulässig.

Bietet er Lieferservice ? Dann muss er eh die Preise online stellen, zumal wenn über die Seite bestellt werden kann.
Auch wenn nur telefonische Bestellungen möglich sein sollten, muss er Preise nennen.
Gruß Volker
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Re: Pflicht einer Preisangabe

Ungelesener Beitrag von Tommy Herrmann »

Moin,

ja - das ist ja genau zu klären.

Ich bin inzwischen der Meinung, dass man eine Speisekarte vollständig - nur ohne Preise - auf der Webseite anzeigen darf, solange kein Besucher Speisen aus dieser Speisekarte bestellen kann, weder zur Lieferung noch zur Abholung. Also kein Verkauf stattfindet. Nur bei einem Verkauf ist die Angabe von Preisen auch Pflicht.

Manche Restaurant-Inhaber meinen, dass ihnen Kunden wegbleiben, wenn sie Preise sehen, die ihnen zu hoch vorkommen. Sind diese Kunden erst einmal im Restaurant, werden sie wegen der Preise eher nicht wieder gehen.
Volker
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Re: Pflicht einer Preisangabe

Ungelesener Beitrag von Volker »

Hab ich hier anders gelesen oder verstanden ;)

https://g-wie-gastro.de/recht-und-steue ... dnung.html
Digitale Präsenz und Online-Marketing
Online-Preisangaben: Stellen Sie sicher, dass auch auf Ihrer Website und in sozialen Medien alle Preise korrekt und vollständig angegeben sind. Dies beinhaltet die Preise für Liefer- und Abholservices sowie für Spezialangebote.
Responsive Design: Da viele Kunden über mobile Geräte auf Speisekarten zugreifen, sollte die Darstellung der Preise auch auf kleinen Bildschirmen klar und leicht verständlich sein.
Hab mal einen gefunden der seine Preise nicht angibt.
https://www.berghaus-sonnenfels.de/menue/

Wohl also doch möglich ?
Gruß Volker
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Tommy Herrmann
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Re: Pflicht einer Preisangabe

Ungelesener Beitrag von Tommy Herrmann »

Ja eben - steht doch auch dort - wenn also ein Verkauf stattfindet:

Digitale Präsenz und Online-Marketing
Online-Preisangaben: Stellen Sie sicher, dass auch auf Ihrer Website und in sozialen Medien alle Preise korrekt und vollständig angegeben sind. Dies beinhaltet die Preise für Liefer- und Abholservices sowie für Spezialangebote.
Responsive Design: Da viele Kunden über mobile Geräte auf Speisekarten zugreifen, sollte die Darstellung der Preise auch auf kleinen Bildschirmen klar und leicht verständlich sein.

Ich persönlich würde das dennoch nie tun, da ich der Meinung bin, dass es einen sehr schlechten Eindruck hinterlässt. Es könnte den Anschein erwecken, als hätte man etwas zu verbergen, und ein scharfsinniger Anwalt könnte dies möglicherweise sogar als versuchten Betrug auslegen.
scherenschlag
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Re: Pflicht einer Preisangabe

Ungelesener Beitrag von scherenschlag »

Habe auch mal gegoogelt.
Ein Restaurant habe ich auch gefunden das keine Preise angibt.
Da ist allerdings die ganze Seite schon nicht schön. Da kommt es auf die Preise auch nicht mehr an.
Alle anderen, auch ein Sterne Restaurant, hatten die Preise drin.
Ich bin auch der Meinung das es ohne Preisangabe eine irgendwie völlig unnütze Homepage
für ein Restaurant ist. Ich würde auch gerne vorher wissen, was mich an Euro's erwartet.
Und wir sprechen bei mir nicht von einem Sterne Restaurant. Ist allerdings ein sehr bekannter Grieche,
der seinen Laden nun an andere übergeben hat.
Keine Ahnung wie die neue Wirtin auf denn Trichter kommt.
Aber wenn Sie die Preise raus haben möchte, werde ich die Gestaltung der Seite nicht mehr weiter machen.
Mal schauen was daraus wird.
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Re: Pflicht einer Preisangabe

Ungelesener Beitrag von Tommy Herrmann »

Moin,

aber deshalb musst du doch nicht gleich die Gestaltung der Seite aufgeben.

Ich halte es für wichtig, darüber informiert zu sein, wie das rechtlich ausgelegt wird.

Wenn die Chefin die Preise entfernen möchte, würde ich ihr das nochmals entsprechend erklären. Sie sollte sich darüber im Klaren sein, dass sie in diesem Fall auf keinen Fall über die Webseite etwas verkaufen darf, da dies andernfalls gesetzeswidrig wäre. Ich denke, dass sie zudem mit kritischen Fragen ihrer Gäste rechnen muss.

Vielleicht hat sie ihre Gründe, das zu versuchen. Möglicherweise gibt es in der Gegend vergleichbare Restaurants, die deutlich günstigere Preise anbieten. Sie muss ja irgendeinen Grund haben, auf so eine Idee zu kommen.
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